Wie ist die Kaskoversicherung aufgebaut?
Die gesetzlich nicht vorgeschriebene Kaskoversicherung ist nach Voll- und Teilkasko mit variabler Selbstbeteiligung
unterteilt. Der Beitrag errechnet sich auf Basis bestimmter Merkmale wie zum Beispiel der Regionalklasse
entsprechend dem Wohnort, der Typklassen-Einstufung des Fahrzeuges, bei der Vollkasko der Schadenfreiheitsklasse
des Kunden sowie der im Rahmen des Versicherungsschutzes gewünschten Deckung.
Weitere prämienrelevante Merkmale sind die jährliche Fahrleistung, das Alter des Fahrzeuges bei Erwerb,
der Fahrerkreis, das Alter und das Geschlecht der Fahrer, sowie der nächtliche Abstellplatz und der Besitz
von selbstgenutztem Wohneigentum.
Zahlt meine Fahrzeugversicherung auch meine Mietwagenkosten?
Generell ist allein der Fahrzeugschaden über die Fahrzeugversicherung gedeckt.
Nicht versichert sind Folgeschäden, die sich aus dem Ausfall des Fahrzeuges ergeben (z.B. Nutzungsausfall,
Mietwagen etc.). Nur die Folgeschäden des Unfallgegners werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Schadenverursachers übernommen.
Was sind Typklassen? Wann wirkt sich eine Änderung auf meinen Vertrag aus?
Unterschiedliche Autotypen bedeuten auch im Schadenfall unterschiedlich hohe Kosten.
Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wurde für Pkw die Tarifierung nach Typklassen eingeführt.
Für die Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung gibt es je Fahrzeug separate Typklassen.
In einem für alle in Deutschland tätigen Versicherer gültigen Typklassenverzeichnis sind alle Pkw-Modelle
mit den jeweiligen Typklassen aufgeführt. Die Zuordnung zu einer Typklasse wird dabei durch
den individuellen Schadenbedarfsindexwert des Fahrzeugtyps bestimmt.
Die erstmalige Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Typklasse wird
durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit
mit Vertretern der Automobilhersteller sowie des Kfz-Handwerks vorgenommen.
Die Überprüfung der Typklassenzuordnung auf Grundlage des Schadengeschehens wird jährlich (zum 1. Oktober)
von einem unabhängigen Treuhänder durchgeführt.
Ergeben sich Änderungen beim Schadenbedarf für das Fahrzeug, so wird es in eine andere Typklasse eingestuft.
Die neue Typklasse wird bei bestehenden Verträgen zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags berücksichtigt.
Wie werde ich im Schadenfall zurückgestuft?
Ist ein Vertrag während des Kalenderjahres in der Kfz-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung nicht schadenfrei,
erfolgt auf Grundlage der in der Tarifbestimmungen ausgewiesenen Rückstufungstabelle eine Umstufung.
Dabei ist nicht entscheidend, ob der Versicherer auch tatsächlich schon Leistungen erbracht hat.
Ausreichend ist bereits, wenn der Versicherer Rückstellungen für die Regulierung möglicher
Schadenersatzansprüche hat bilden müssen.
Fazit: Wegen der unmittelbaren Verbindung zu den SF-Klassen ist die Rückstufungstabelle im Schadenfall
stets abhängig von den vertraglichen vereinbarten Bedingungen.
Genau so wie bei den SF-Klassen kann es also auch hier sowohl zwischen vorhergehenden Tarifen
eines Versicherers, besonders aber zwischen Versicherern, Unterschiede geben.
Was ist eine Versicherungsbestätigung (ehemals: Doppelkarte) und wann benötige ich diese?
Der Begriff >Doppelkarte< ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Versicherungsbestätigung.
Die Bezeichnung wiederum entstand daraus, dass das amtliche Muster bis zur Gesetzesänderung
im Juli 2002 aus einem Original für die Zulassungsstelle und einer Kopie/Durchschrift =
dem Doppel des Originals für den Versicherer bestand. Für die Verwendung solcher Doppelkarten
endete die Übergangsfrist am 31.03.2003. Seit diesem Termin werden die Zulassungsbehörden
nur noch die - einfache - Versicherungsbestätigung(-skarte) akzeptieren.
Die Form, die Gestaltung und der Inhalt der Versicherungsbestätigung werden durch die
Straßenverkehrszulassungsordnung -StVZO- bestimmt.
Die Versicherungsbestätigung ist der nach dem Pflichtversicherungsgesetz -PflVG- erforderliche
Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss die Versicherungsbestätigung der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
In Verbindung mit dem Antrag auf Kraftfahrtversicherung erhält der Antragsteller durch seinen
Versicherer die Versicherungsbestätigung. Mit Aushändigung der Versicherungsbestätigung
an den Antragsteller haftet der Versicherer zunächst im Rahmen der sogenannten vorläufigen Deckung
ür die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Das bedeutet unter anderem, dass der Versicherungsschutz auch bereits auf der Fahrt
zur Zulassungsstelle - direkter Weg - besteht.

Eine Versicherungsbestätigungskarte ist erforderlich bei:
· Neuzulassung eines Fahrzeuges (erstmalige Zulassung, Fahrzeugwechsel, Zweitwagen)
· Umschreibung auf einen anderen Halter
· Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges
· Umkennzeichnung bei Wohnortwechsel
· Wechsel des Versicherers (hierzu reicht aus, wenn die Versicherungsbestätigungskarte
des neuen Versicherers unmittelbar vor Ablauf des alten Vertrages zur Zulassungsstelle übersandt wird)